Anmeldeprozess und Rechtsformen

Als Existenzgründer haben Sie viele schwerwiegende Entscheidungen zu treffen. Gerade die Wahl der passenden Rechtsform hat große Konsequenzen: Haftung, Risikoverteilung, Auswirkung auf die Organisationsteuerliche Behandlung des Unternehmens.

Grundsätzlich können die Rechtsformen in diese Kategorien unterteilt werden:
  • Einzelunternehmen: Das Einzelunternehmen (z.B. Kleingewerbetreibender, Freiberufler) ist die am häufigsten gewählte Rechtsform. Sie gründen alleine ein Unternehmen, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer beschäftigen. Bei dieser Rechtsform ist kein Mindestkapital vorgeschrieben und die Gründung erfolgt sehr unbürokratisch.
  • Personengesellschaften: Bei einer Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) gründen mindestens zwei Personen gemeinsam ein Unternehmen. Im Gesellschaftsvertrag sollten Zweck, Geschäftsführung, Vertretung nach innen und außen, etc. klar geregelt sein, um Konflikte zu vermeiden. Auch hier ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
  • Kapitalgesellschaft: Eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) können Sie alleine oder zu mehreren gründen. Der Gründungsprozess ist aufwendiger (Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, Feststellung der Satzung durch notarielle Beurkundung, Eintragung ins Handelsregister) und eine Stammeinlage ist vorgeschrieben.

Wir können Ihnen im Rahmen der Beratung die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen erläutern sowie mit Ihnen detailliert den gesamten Anmelde- und Gründungsprozess durchsprechen. Die Wahl der Rechtsform sollte dann aber nicht ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater erfolgen.
Wir stellen außerdem mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Gründungsfahrplan auf. So wissen Sie, wann Sie welche Aufgaben zu erledigen haben und vermeiden Fehler und einen Frühstart.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme